Elternrat
Was ist der Elternrat?
Der Elternrat ist ein Organ der Elternmitwirkung an der Schule. Er ist frei von Weisungen durch die Schule, Schulaufsichtsbehörden oder sonstigen Behörden. Der Elternrat setzt sich zusammen aus den Elternsprechern sowie deren Stellvertretern aller Klassen einer Schule.
Aufgaben des Elternrats:
Berichtspflicht gegenüber den Klassenelternsprechern
Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber Schule, dem Schulträger und der Schulaufsichtsbehörde
Erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme vor Beschlüssen der Lehrerkonferenz, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind
Wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
Hat gegenüber der Schulleitung Auskunfts- und Beschwerderecht
Weitere Informationen finden Sie auch in der Handreichung für Elternvertreter.
Das sind die Elternvertreter unserer Schule:
Elternratsvorsitzender:
Herr Bockhardt
Stellvertretende Elternratsvorsitzende:
Frau Braune







